Für einen unentschuldigt zum Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme nicht erschienenen Zeugen ist selbst bei Klagerücknahme ein Ordnungsgeld festzusetzen. Die Versäumung eines Termins durch einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen ist nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe genügend entschuldigt.
mehrEin Vermieter einer Ferienwohnung haftet grundsätzlich sogar ohne jedes eigene Verschulden, allerdings nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Kann im Fall einer Verletzung durch eine defekte Kaffeekanne nicht bewiesen werden, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden war, muss der Vermieter nicht haften.
mehrEin Tierhalter haftet für die Behandlungskosten, wenn ein unbekannter Dritter das erkrankte Tier zum Tierarzt bringt.
mehrAnfang des Jahres laufen in vielen Unternehmen alljährliche Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr gewährt werden, Spielraum bei einer Lohnerhöhung gibt es aber.
mehrDer Bundesfinanzhof hatte zur Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i. S. des § 1 Abs. 5 GrEStG zu entscheiden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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